Gebührenbescheide vom Bundesanzeiger-Verlag, Transparenzregister

Wenn die Rechnung vom Bundesanzeiger-Verlag kommt und die Gebühr 2,50 Euro (netto) pro Jahr beträgt, ist die Rechnung in Ordnung. Erhoben wird die Gebühr für die Führung des Registers; die Eintragung selbst ist kostenlos. Die Vereinsdaten werden automatisch vom Vereinsregister übernommen.

Achtung: E-Mails, die dazu auffordern, sich kostenpflichtig einzutragen zu lassen, sind eine Betrugsmasche!
Steuerbegünstigte Vereine können von der Gebühr befreit werden. Entweder über E-Mail oder über die Internetseite des Transparenzregister kann der Antrag auf Gebührenfreistellung gestellt werden. Der Freistellungsbescheid (Kopie) ist als Nachweis über die Gemeinnützigkeit vorzulegen. Die Gebührenbefreiung ist jedoch nicht rückwirkend möglich.