Bildung von Rücklagen – Basiswissen für Funktionsträger:innen eines Vereins

Donnerstag, 16. Mai 2024 -
18:00 bis 19:30

Radgasse 8, Ulm

Referent/in: 
Karl Sommer, Vereinsexperte

Will der Verein seine Gemeinnützigkeit wahren,muss er seine Gelder zeitnah für den Satzungszweck verwenden, denn „Sparen“ ist kein gemeinnütziger Zweck. Sehr wohl aber darf der Verein Mittel ansammeln zur Sicherung des jährlichen Betriebsmittelbedarfs, zur Wiederbeschaffung und für Investitionen. Hierzu bildet er entsprechende Rücklagen. Die „Spielregeln“ für diese Rücklagen werden ausführlich erläutert und an praktischen Beispielen dargestellt.

Gebühr: 5,00
Anmeldung: info@engagiert-in-ulm.de | 0731 7088514
Nr. 24F0701035

Anmeldung bis 9. Mai 24